vhm HEINRICH ECLAIRAGE S. A.
1- Allgemeine Verkaufsbedingungen
Unsere Geschäfte richten sich nach den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen; ausgenommen im Falle unserer ausdrücklichen Einwilligung genießen diese Verkaufsbedingungen Vorrang vor etwaigen anderslautenden Einkaufsbedingungen.
Die Bestellaufgabe beinhaltet zwangsweise die Einwilligung in unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unter Ausschluß irgendwelcher anderen, nicht ausdrücklich durch uns anerkannten Bedingungen.
2- Preise
Unsere Preise sind Richtpreise und haben rein nachrichtlichen Wert; sie können ohne Vorankündigung nach Maßgabe der wirtschaftlichen, wechselkurstechnischen oder steuerlichen Rahmenbedingungen sowie im Fall der Teuerung unserer Zulieferer revidiert werden.
Unsere Waren werden zum jeweils am Liefertag gültigen Preis berechnet.
Die in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Porto und Verpackungskosten werden ausgenommen im Falle einer gegenteiligen Vereinbarung aufgeschlagen.
Verbindliche Preise sichern wir nur bei schriftlichem Angebot unter Angabe einer Gültigkeitsfrist zu. Die gewährten Rabatte richten sich nach Mengenkriterien und können bei Unterschreitung der vorgesehenen Mengen revidiert werden.
Das Anrecht auf einen Rabatt gibt Anlaß zu einer ausdrücklichen separaten Vereinbarung.
3- Zahlungsbedingungen und Vertragsstrafen
Bei Mißachtung der Zahlungsbedingungen werden Überziehungszinsen gesondert in Rechnung gestellt; dies bewirkt ebenfalls eine Änderung unserer Kulanzvorteile.
Unsere Rechnungen sind zahlbar an unseren Sitz in Molsheim:
- Sofortzahlung, 2% Skonto
– Oder vorbehaltlich günstiger Referenzen und hinreichender Bonitätsgarantien:
- Per Überweisung, netto und ohne Skontoabzug, mit einer Zahlungsfrist von 45 Tagen
– Per Wechsel, netto und ohne Skontoabzug, nach Ablauf der unten auf der Rechnung ausgewiesenen Frist.
Bei Nichtzahlung am angegebenen Fälligkeitstermin wird die Gesamtheit der Forderung völlig rechtmäßig fällig, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ausführung sämtlicher laufenden Bestellungen unbeschadet aller sonstigen Rechtsmittel aufzuschieben.
Die Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug werden auf der Basis eines Prozentsatzes in Höhe des eineinhalbfachen gesetzlichen Zinssatzes ab dem Stichtag der Vertragsstrafenfälligkeit ermittelt; die Zinsträchtigkeit läuft vom Fälligkeitsstichtag der Rechnung(en) bis zur vollständigen Zahlung der Forderung. Reklamationen aus Gründen aller Art entbinden den Käufer keinesfalls von der fristgerechten Bezahlung derjenigen Rechnungsbeträge, die den Reklamationsbetrag übersteigen; im Falle der Zuwiderhandlung kommen die obengenannten Vertragsstrafen automatisch zur Anwendung.
4- Lieferfristen
Die ausgewiesenen Lieferfristen haben einen rein nachrichtlichen Wert und gelten keinesfalls als Verpflichtung. Ausgenommen im Falle einer ausdrücklichen im Vorfeld abgeschlossenen Vereinbarung darf der Kunde keinesfalls Schadenersatzforderungen oder sonstige Entschädigungen aus der Verspätung bzw. der Einschränkung der Lieferungen herleiten; eine solche Vereinbarung hat die gegebenenfalls gegen uns anwendbaren Vertragsstrafen auszuweisen.
5- Lieferungen
Unser Waren werden zu Lasten und auf eigenes Risiko des Empfängers befördert.
Der Empfänger hat daher:
- Bei Lieferungseingang Zustand und Güte der Produkte zu überprüfen, und falls erforderlich sämtliche Packstücke zu öffnen, deren äußerer Anblick zweifelhaft wäre.
– Gegebenenfalls präzise formulierte Vorbehalte gegenüber dem Spediteur und in dessen Anwesenheit auf der Quittung des Frachtbriefs zu vermerken.
– Diese Vorbehalte unverzüglich gegenüber dem Spediteur binnen einer Frist von drei Tagen per Einschreiben anzumelden.
– Uns obligatorisch binnen einer Frist von 8 Tagen hierüber zu informieren.
Bei Mißachtung dieser Formalien erlöschen sämtliche Regreßansprüche gegen den Verkäufer. Ungenaue bzw. systematische Vorbehalte können keinesfalls berücksichtigt werden.
6- Gewähr
In bezug auf Wiederverkaufsausstattungen wenden wir sorgfältig die durch unsere Lieferanten gewährten Garantien an.
Die technischen Angaben stammen von unseren Lieferanten, und gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen, sofern deren Kataloge und Listen lediglich nachrichtlichen Wert besitzen.
Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Instandsetzung bzw. den Austausch der als fehlerhaft anerkannten Ausstattungen.
7- Reklamationen
Bei Vorliegen eines Fehler hat der Käufer uns binnen einer Frist von acht Tagen schriftlich zu unterrichten; dies gilt unter Androhung des Rechtsausschlusses wegen Fristablauf. Auf diese Mitteilung versenden wir eine befugte Person vor Ort, um eine Lösung herbeizuführen, und alle gebotenen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Rückerstattung etwaiger zur Reparatur eines Fehlers ohne unsere schriftliche Zustimmung und ohne vorherige Einreichung eines Kostenvoranschlags aufgewandter Kosten ist ausgeschlossen.
8- Warenrücksendungen
Rücksendungen der von uns verkauften Neuteile (im ursprünglichen Zustand) sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Wir erstellen eine entsprechende Gutschrift in Höhe von maximal 85 % des Rechnungswertes der obligatorisch durch den Kunden einzureichenden Originalrechnung.
9- Zahlungsgarantien und Eigentumsvorbehaltsklausel
Der Eigentumsübergang in bezug auf die verkauften Waren erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Preises. Der Käufer hat etwaige per Fälligkeitsstichtag unbezahlte Ausstattungen zu unserer Verfügung bereitzuhalten; wir behalten uns das Recht vor, besagte Ausstattungen nach unserem Belieben ohne Vorankündigung oder sonstige Formalitäten abzuholen.
Die Veräußerung unserer Ausstattungen bzw. die Überlassung der Forderungen auf unsere Lieferungen sind bis zur vollständigen Zahlung besagter Warenlieferungen untersagt.
Im Falle eines gerichtlich angeordneten Konkurs- bzw. Sanierungsverfahrens ist der Verkäufer berechtigt, das Eigentumsrecht an seinen Waren einzuklagen; dies geschieht nach Maßgabe des französischen Gesetzes vom 25.01.85, und insbesondere von dessen Paragraphen 115 ff.; dieses Einforderungsrecht findet auch auf den an etwaige Weiterkäufer berechneten Verkaufspreis Anwendung.
10- Gerichtsstand
Im Falle eines Rechtsstreits bezüglich Abschluß oder Ausführung des vorliegenden Verkaufs, und auch im Falle der Beklagtenmehrheit, wird als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand das Tribunal de Grande Instance (Landgericht) – Chambre Commerciale (Kammer für Handelssachen) von Straßburg vereinbart.
11- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Allgemeinen frz. Verbands der Gießereiindustrieen
Wir weisen darauf hin, daß die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der frz. Gießereiindustrien zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf Gußausstattungen zur Anwendung kommen.